Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Produkte im Parking

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) der Flughafen Zürich AG (nachfolgend "FZAG" genannt) gelten für die Nutzung des Parking-Buchungssystems und der von der FZAG angebotenen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte" genannt). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die FZAG hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf der Webseite der FZAG publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei der FZAG bezogen werden. Die vorliegenden AGB können von der FZAG jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.
> Allgemeine Geschäftsbedingungen FZAG

 

2. Vertragsabschluss

Sämtliche Produkte und Preise, die auf der Webseite der FZAG publiziert sind, gelten als Angebot der FZAG. Mit dem Absenden der Buchung an die FZAG akzeptiert der Kunde das Angebot. Sobald die FZAG via E-Mail die Buchung und deren Einzelheiten bestätigt, kommt der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt zustande.

Mit dem Vertragsabschluss (Buchung) erwirbt der Kunde das Recht, sein Fahrzeug für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum und in dem in der Buchung definierten Parking (Parkhaus oder Parkplatz) einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmtes Parkfeld.

Die Preise, die bei der Buchung angezeigt werden, sind nur gültig bei Vorausbuchung über das Onlinebuchungssystem der FZAG und gelten ausschliesslich für den gebuchten Zeitraum. Ein mehrmaliges Ein- und Ausfahren mit der gleichen Buchung ist nicht möglich. Die Kosten für das Parking (Parktarif) am Flughafen Zürich sind abhängig von der Lage, der Dauer sowie dem Buchungszeitpunkt.

Der Parktarif ist sofort bei der Buchung mit den im Zahlungsprozess angegebenen Zahlungsmitteln fällig. Der Betrag wird auf der Kreditkartenabrechnung des Kunden unter dem Verwendungszweck "PARKING-RESERVATION, ZÜRICH" ausgewiesen. Die Buchung eines Parkplatzes ist bis zu einer Stunde vor geplantem Parkbeginn möglich.

Die FZAG ist berechtigt, Leistungen aus Reiseoptionen durch Dritte zu erbringen.
> Parkingwebseite FZAG

 

3. Parkdauer

Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Parkzeit, wird die zusätzliche Parkzeit bis zur tatsächlichen Ausfahrt nach den jeweils geltenden Tarifen verrechnet. Verlässt der Kunde vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Parkzeit die Parking-Anlage, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des zu viel bezahlten Parktarifs bzw. keinen Anspruch auf Gutschrift der nicht genutzten, jedoch gebuchten, Parkdauer. Zudem erfolgt auch keine Rückerstattung des bezahlten Tarifs bzw. keine Gutschrift der nicht genutzten Parkdauer, wenn der Kunde seine Buchung/Reservation nicht wahrnimmt. Für Rückerstattungen kann die FZAG eine Aufwandsentschädigung vom Kunden verlangen.

Die FZAG ist angehalten, das Parkfeld 3 Stunden vor dem vereinbarten Einfahrtszeitpunkt und bis zu 3 Stunden nach der gebuchten Ausfahrtszeit zur Verfügung zu stellen. Will der Kunde noch früher als die 3 Stunden vor der vertraglich vereinbarten Zeit in die Parking-Anlage einfahren, kann ihm die FZAG die Einfahrt verweigern.

Die FZAG ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Parkdauer von der Parking-Anlage auf Kosten und Gefahr des Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, wenn der Kunde nicht nach spätestens 24 Stunden nach der vereinbarten Ausfahrtszeit die Parking-Anlage verlassen hat.

 

4. Umbuchungen / Stornierungen / Verlängerungen

Umbuchungen sind nur bis zum gebuchten Einfahrtszeitpunkt möglich. Es wird keine Umbuchungsgebühr fällig, Preisänderungen sind aufgrund der dynamischen Preisgestaltung jedoch möglich. Im Falle einer Umbuchung erhält der Kunde eine neue Buchungsbestätigung.

Kostenlose Stornierungen sind nach Buchungsabschluss nur mit dem dazu gebuchten Stornierungsschutz möglich. Wenn kein Stornierungsschutz gebucht wurde, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich. Der Kunde sieht die Stornierungsbedingungen jeweils in der Produkteübersicht sowie in der Buchungsbestätigung.

Parkdauerverlängerung nach der Einfahrt sind bis zum ursprünglich gebuchten Ausfahrtszeitpunkt möglich. Preisänderungen sind aufgrund der verlängerten Parkdauer sowie der dynamischen Preisgestaltung möglich. Im Falle einer Parkdauerverlängerung nach Einfahrt erhält der Kunde eine Bestätigung mit der gleichen Buchungsnummer.

 

5. Benutzungsvorschriften

Für die Benutzung der Parkhäuser und Parkplätze gilt die Parkingordnung der FZAG.
> Parkingordnung (PDF)

 

6. Haftung der FZAG

Jede Haftung der FZAG für Personenschäden und/oder Schäden am Fahrzeug sowie sonstigem Eigentum des Inhabers einer Buchung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die FZAG haftet nicht für Leistungen Dritter, die als Hilfspersonen Leistungen aus Reiseoptionen erbringen (bspw. Loungebenützung, Parkschadenversicherung). Die FZAG tritt die ihr gegenüber dem Dritten zustehenden Ansprüche dem Kunden ab.

 

7. Promotionen

Die Rabatte basieren auf den üblichen Parktarifen (ohne Steuern und andere Gebühren), wie auf der Website der FZAG publiziert. Die Aktion kann jederzeit ohne Vorankündigung vorzeitig beendet oder mit zusätzlichen Einschränkungen verbunden werden. Pro Buchung ist nur ein Promotion Code einlösbar. Der Rabatt kann ausschliesslich über das Buchungsportal eingelöst werden und gilt nur für Online-Produkte. Der dementsprechende Wert des Rabattes kann weder ausbezahlt noch anderweitig gutgeschrieben werden. Der Promotion Code ist übertragbar.
> Parkingwebseite FZAG

 

8. Datenschutz

Die Bestimmungen des Datenschutzes werden von FZAG eingehalten (siehe dazu die Datenschutzerklärung der FZAG).
> Datenschutzerklärung FZAG.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Flughafen Zürich AG.

 

Flughafen Zürich, September 2022